Rauchwarnmelder-  retten Leben!



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BERATUNG | PLANUNG | MONTAGE

PLANUNG -  individuell nach DIN 14676

MONTAGE -  schnell und sauber

WARTUNG -  korrekt und zuverlässig



Wir sind zertifiziert nach DIN 14676

durch TÜV SÜD Akademie GmbH- München



Feuer in Mehrparteienhaus.

Frau und Sohn springen von Balkon!





Ihre Anfrage




Die Gesetzgebung:


Wegen der verminderten Wahrnehmung von Brandrauch im Schlaf sind Schlafbereiche, insbesondere Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure durch Rauchwarnmelder zu überwachen.

Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren.“

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Rauchwarnmelder können Leben retten.

Dennoch verzichten immer noch zahlreiche Privathaushalte auf den zusätzlichen Schutz.


Mit einem Rauchwarnmelder können Brände rechtzeitig erkannt und Leben der eigenen Familie geschützt werden. Ohne Rauchwarnmelder müssen Verbraucher sogar damit rechnen, dass Versicherer Leistungen kürzen oder verweigern. Die jährliche Inspektion und Wartung nach DIN 14676 ist sinnvoll und notwendig, um die Funktionsbereitschaft des Melders zu testen.

Der Rauchwarnmelder ist entsprechend der Bedienungsanleitung je nach Herstellerangaben einer Funktionskontrolle zu unterziehen.

Versicherer bieten Rabatte!


Versicherungsgesellschaften engagieren sich für Rauchwarnmelder auch im eigenen Interesse. Denn je früher ein Feuer bemerkt wird, desto geringer fallen die Schäden aus. Einige Anbieter von Hausradversicherungen versuchen mit Rauchwarnmelder-Rabatten, die Kunden zu motivieren, mehr für die Sicherheit zu tun.


Die AXA Versicherung etwa gewährt bis zu sieben Prozent Rabatt auf die Feuerversicherung, wenn Rauchwarnmelder fachmännisch installiert sind.

In den Bundesländern, in denen eine Rauchwarnmelder- Pflicht bereits gilt, sind solche Anreize gar nicht unbedingt nötig.


Denn in -Versicherungsbedingungen zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung steckt eine harte Sanktion für Rauchwarnmelder- Muffel: Der Versicherungsschutz kann im Ernstfall verweigert werden, der Grund: In den oft einheitlich formulierten neueren Bedingungen zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung findet sich unter dem Punkt "Sicherheitsvorschriften" Folgendes: "Der Versicherungsnehmer hat alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten." Obliegenheit nennt sich das.

Weiter heißt es meist: "Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei."


Warum sollten Sie besser einem zertifizierten Fachmann die Ausstattung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern durchführen lassen ?

Der zertifizierter Fachmann verfügt über das spezielle Wissen einer kompetenten Beratung, Montage und Wartung. Er verbaut nur zertifizierte Rauchwarnmelder nach DIN 14676 und gibt durch seine Zertifizierung Gewährleistung von 10Jahren auf Gerät, Montage und Funktion.

Riskieren Sie nicht Ihren Versicherungsschutz!

Sind keine Rauchwarnmelder installiert, kann dies im Brandfall ernsthafte Folgen haben. Kann nämlich nachgewiesen werden, dass der entstandene Schaden an Gebäude oder Hausrat durch das Fehlen oder falsch installieren der Rauchwarnmelder größer ausgefallen ist, als mit fachmännisch installierten Geräten, kann dies zu Kürzungen bei den Schadenersatzleistungen aus einem Versicherungsvertrag kommen.